Vorsicht vor gefälschten ELSTER-Mails zur Steuererstattung

28. August 2026
SteuerrechtDigitalisierung

Aktuell sind gefälschte E-Mails im Namen von ELSTER im Umlauf. Darin wird eine angebliche Steuererstattung angekündigt und zur Bestätigung von Kontodaten aufgefordert. Empfänger sollten keinesfalls auf enthaltene Links klicken oder persönliche Daten eingeben.

Das erwartet Sie in diesem Beitrag

  • Wie die aktuelle Betrugsmasche funktioniert

  • Woran Sie gefälschte ELSTER-Mails erkennen

  • Wie die Finanzverwaltung tatsächlich per E-Mail kommuniziert

  • Was Sie bei einer verdächtigen Nachricht tun sollten

 

 

Gefälschte ELSTER-Mails erkennen

Eine angebliche Steuererstattung soll Empfänger zum schnellen Handeln verleiten.

Derzeit erreichen auch Mandantinnen und Mandanten von Treukontax gefälschte E-Mails, die vorgeben, von ELSTER beziehungsweise der Finanzverwaltung zu stammen.

In einem uns vorliegenden Fall lautet der Betreff beispielsweise: „Ihre Steuererklärung 2025 wurde bearbeitet – Rückmeldung erbeten“. In der professionell gestalteten Nachricht wird behauptet, die Einkommensteuererklärung sei abschließend bearbeitet worden und es stehe eine Erstattung von mehreren Hundert Euro zur Auszahlung bereit.

Um das Geld zu erhalten, sollen die Empfänger ihre Kontodaten über einen Link bestätigen.

Diese Nachricht ist eine Fälschung.


So funktioniert die aktuelle Betrugsmasche

Die Täter versuchen, die Nachricht möglichst glaubwürdig erscheinen zu lassen. Dazu werden unter anderem das ELSTER-Logo, steuerliche Begriffe, ein konkreter Erstattungsbetrag und eine vermeintliche Bearbeitungsfrist verwendet.

Zusätzlich wird Zeitdruck aufgebaut: Erfolgt die angeblich notwendige Bestätigung der Kontodaten nicht innerhalb weniger Tage, soll sich die Auszahlung verzögern.

Der enthaltene Link führt jedoch nicht zum offiziellen ELSTER-Portal. Ziel solcher Phishing-Mails ist es, persönliche Daten, Zugangsdaten oder Bankinformationen abzugreifen.


Woran erkennen Sie eine gefälschte ELSTER-Mail?

Bei der aktuell kursierenden Nachricht gibt es mehrere deutliche Warnsignale:

  • Die Absenderadresse gehört nicht zu ELSTER oder einer Finanzbehörde.

  • Es wird eine konkrete Steuererstattung direkt in der E-Mail angekündigt.

  • Die Empfänger werden zur Bestätigung ihrer Bankdaten aufgefordert.

  • Ein Link soll angeblich zum ELSTER-Portal führen, verweist tatsächlich aber auf eine fremde Internetadresse.

  • Eine kurze Frist erzeugt künstlichen Zeitdruck.

  • Mit angeblich neuen gesetzlichen Vorgaben wird die Aufforderung zur Datenbestätigung begründet.

Die Finanzverwaltung warnt aktuell selbst vor solchen Betrugsversuchen. Sie fordert per E-Mail niemals sensible Angaben wie Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PINs oder Antworten auf Sicherheitsfragen an. Auch über eine konkrete Nachzahlung oder Erstattung informiert die Steuerverwaltung nicht direkt im Text einer E-Mail.


Was sollten Sie bei einer verdächtigen Nachricht tun?

Klicken Sie nicht auf Links oder Anhänge und geben Sie keine persönlichen Daten oder Bankinformationen ein.

Wenn Sie überprüfen möchten, ob tatsächlich eine neue Nachricht oder ein Steuerbescheid vorliegt, rufen Sie das ELSTER-Portal nicht über den Link in der E-Mail auf. Öffnen Sie stattdessen das Ihnen bekannte ELSTER-Portal direkt und melden Sie sich dort an.

Mandantinnen und Mandanten von Treukontax können sich im Zweifel auch an ihre Kanzlei wenden, bevor sie auf eine verdächtige Nachricht reagieren.

Das sollten Sie beachten

  • Öffnen Sie keine verdächtigen Links oder Anhänge.

  • Prüfen Sie die tatsächliche Absenderadresse genau.

  • Lassen Sie sich nicht durch kurze Fristen unter Druck setzen.

  • Geben Sie niemals Bank-, Kreditkarten- oder Zugangsdaten über einen Link in einer unerwarteten E-Mail ein.

  • Rufen Sie ELSTER im Zweifel direkt über die Ihnen bekannte Internetadresse auf.

  • Fragen Sie bei Unsicherheit bei Ihrer Treukontax-Kanzlei nach.


Unser Tipp:

Eine angekündigte Steuererstattung klingt zunächst erfreulich – gerade deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Wenn eine Nachricht unerwartet kommt und zur Eingabe persönlicher oder finanzieller Daten auffordert, sollten Sie zunächst ihre Echtheit prüfen.


Weitere Betrugsmaschen erkennen

Gefälschte ELSTER-Mails sind nur eine Variante aktueller Betrugsversuche im Namen von Finanzbehörden. Auch vermeintliche Steuerbescheide, Zahlungsaufforderungen und Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern werden genutzt, um an persönliche Daten oder Geld zu gelangen.

Weitere typische Warnzeichen und konkrete Verhaltenstipps haben wir in unserem Ratgeber „Betrugsmaschen im Namen von Finanzbehörden: So erkennen Sie gefälschte Schreiben“ zusammengestellt.