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Betrüger versenden derzeit vermehrt E-Mails, Briefe und SMS im Namen von Finanzbehörden. Ziel ist es, Zahlungen zu erlangen oder persönliche Daten abzugreifen. Erfahren Sie, welche Warnsignale typisch sind und wie Sie sich vor Betrugsversuchen schützen können.
Das erwartet Sie in diesem Beitrag
Welche Betrugsmaschen derzeit im Umlauf sind
Woran Sie gefälschte Schreiben erkennen
Welche Warnsignale besonders wichtig sind
Wie Sie bei verdächtigen Nachrichten richtig reagieren
Warum eine gesunde Skepsis vor finanziellen Schäden schützen kann
Betrugsversuche im Namen von Finanzbehörden: So erkennen Sie gefälschte Schreiben
Immer häufiger nutzen Kriminelle den Namen von Finanzbehörden, um Empfänger zu Zahlungen oder zur Herausgabe persönlicher Daten zu bewegen.
Welche Betrugsmaschen sind aktuell bekannt?
Derzeit werden vermehrt E-Mails, Briefe und SMS verschickt, die angeblich vom Bundesministerium der Finanzen oder vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen.
Die Nachrichten wirken häufig professionell gestaltet und vermitteln den Eindruck einer offiziellen Mitteilung.
Tatsächlich verfolgen sie jedoch das Ziel, Geld zu erlangen oder persönliche Daten abzugreifen.
Aktuell kursieren beispielsweise gefälschte Schreiben mit dem Titel „Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance“.
Darin werden Empfänger aufgefordert, 550 Euro zu überweisen, um eine angebliche Sperrung ihres Bankkontos aufzuheben. Dabei handelt es sich um einen Betrugsversuch.
Welche Maschen nutzen die Betrüger?
Die Methoden werden regelmäßig an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Häufig geht es dabei um:
angebliche Steuererstattungen,
Rückzahlungen der Einkommensteuer,
Aufforderungen zur Aktualisierung persönlicher Daten,
vermeintliche Verspätungszuschläge,
Bearbeitungsgebühren,
Aufforderungen zur Verifizierung von Unternehmensdaten,
Hinweise auf neue Bescheide oder Nachrichten im Online-Portal.
Allen Betrugsversuchen gemeinsam ist das Ziel, Empfänger möglichst schnell zum Handeln zu bewegen.
Woran erkennen Sie verdächtige Nachrichten?
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn
Sie über einen Link Zahlungen leisten oder Formulare ausfüllen sollen,
Zahlungen auf ausländische Bankverbindungen verlangt werden,
Rechtschreib- oder Sprachfehler auffallen,
Ansprechpartner oder Kontaktdaten fehlen,
ungewöhnlicher Zeitdruck aufgebaut wird.
Grundsätzlich gilt: Steuerbescheide oder Zahlungsaufforderungen werden von der Finanzverwaltung nicht per E-Mail mit einem Link oder Dateianhang versendet.
Wie sollten Sie im Verdachtsfall reagieren?
Öffnen Sie keine Links oder Dateianhänge und geben Sie keine persönlichen Daten weiter.
Erhalten Sie eine ungewöhnliche Nachricht, empfiehlt sich eine Rückfrage über einen bekannten Kommunikationsweg – beispielsweise telefonisch.
Nutzen Sie dabei niemals die Kontaktdaten aus der verdächtigen Nachricht selbst.
Verdächtige Nachrichten, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen, können außerdem an das BZSt gemeldet werden. Die Behörde veröffentlicht auf ihrer Internetseite regelmäßig aktuelle Warnhinweise zu bekannten Betrugsmaschen.
Warum ist Wachsamkeit so wichtig?
Betrugsversuche im Namen von Behörden nehmen kontinuierlich zu und wirken zunehmend professionell.
Wer Nachrichten sorgfältig prüft und bei Unklarheiten zunächst keine Zahlungen leistet oder persönliche Daten weitergibt, kann viele Betrugsversuche frühzeitig erkennen.
Schon eine kurze Rückfrage bei der vermeintlichen Absenderstelle kann helfen, finanzielle Schäden zu vermeiden.
Das sollten Sie beachten
Prüfen Sie Nachrichten angeblicher Finanzbehörden besonders sorgfältig.
Öffnen Sie keine Links oder Dateianhänge in verdächtigen Nachrichten.
Geben Sie keine persönlichen oder betrieblichen Daten preis.
Lassen Sie sich nicht durch Zeitdruck zu schnellen Zahlungen bewegen.
Nutzen Sie bei Rückfragen ausschließlich bekannte Kontaktdaten der Behörde.
Verdächtige Nachrichten können dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden.
Unser Tipp
Wenn Sie Zweifel an der Echtheit einer Nachricht haben, reagieren Sie zunächst nicht. Prüfen Sie den Sachverhalt über einen bekannten Kontaktweg oder lassen Sie die Nachricht vor einer Zahlung oder Datenweitergabe überprüfen.