Wohnrecht beim Altenteil

Drei Männer stehen und sitzen auf einem Holzanhänger vor einem landwirtschaftlichen Gebäude. Sie tragen Freizeitkleidung und lächeln in die Kamera.
14. Mai 2025 - Patrick Herzer
UnternehmensnachfolgeErbschaft & SchenkungGrundvermögen & Flächen

Bei der Hofübergabe werden häufig Altenteilsleistungen vereinbart, um die übergebende Generation finanziell abzusichern. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Nürnberg stellt nun die bisherige Verwaltungsauffassung zum steuerlichen Abzug von Wohnrechten infrage und könnte für Landwirte neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.

Das erwartet Sie in diesem Beitrag

  • Welche Altenteilsleistungen steuerlich berücksichtigt werden

  • Warum Wohnrechte bisher anders behandelt wurden

  • Was das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg verändert

  • Weshalb die Entscheidung des Bundesfinanzhofs mit Spannung erwartet wird

Altenteil vereinbaren. Steuervorteile nutzen.

Warum ein Urteil zum Wohnrecht bei Hofübergaben für viele Familienbetriebe relevant ist.

Wer einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb an die nächste Generation übergibt, möchte häufig auch die eigene Versorgung im Alter sichern. Deshalb werden in Übergabeverträgen regelmäßig sogenannte Altenteils- oder Versorgungsleistungen vereinbart.

Dazu gehören beispielsweise:

  • laufende Geldzahlungen

  • Sachleistungen

  • Pflegeleistungen

  • die Übernahme bestimmter Kosten

  • Wohnrechte

„Solche Versorgungsleistungen können von den Übernehmenden grundsätzlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden“, erläutert Patrick Herzer, Steuerberater bei Treukontax in Herzogenaurach.

Im Gegenzug müssen die Empfänger die erhaltenen Leistungen als sonstige Einkünfte versteuern.

Wohnrecht bisher steuerlich benachteiligt

Bislang vertrat die Finanzverwaltung eine klare Auffassung: Der eigentliche Wohnwert eines eingeräumten Wohnrechts durfte steuerlich nicht als Sonderausgabe berücksichtigt werden.

Abziehbar waren lediglich bestimmte Nebenkosten, sofern diese ausdrücklich im Übergabevertrag geregelt waren.

Dazu gehörten beispielsweise:

  • Heizkosten

  • Stromkosten

  • Wasserkosten

  • Instandhaltungskosten

Zur Vereinfachung veröffentlicht die Bayerische Finanzverwaltung regelmäßig pauschale Schätzwerte für einzelne Nebenkosten.

„Der eigentliche Nutzungswert der Wohnung blieb bislang jedoch außen vor“, erklärt Herzer.

Das Finanzgericht Nürnberg sieht die Sache anders

Mit einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht Nürnberg diese bisherige Verwaltungsauffassung infrage gestellt.

Nach Auffassung der Richter ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz, dass auch Leistungen berücksichtigt werden müssen, die auf den Wohnteil eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs entfallen.

Die Argumentation des Gerichts: Würde der Altenteiler statt eines Wohnrechts einen entsprechend höheren Barunterhalt erhalten und davon selbst Wohnraum anmieten, wäre dieser Betrag ebenfalls steuerlich zu berücksichtigen.

Deshalb könne es keinen Unterschied machen, ob die Versorgungsleistung vollständig in Geld oder teilweise in Form einer unentgeltlichen Wohnungsüberlassung erbracht wird.

„Das Gericht kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass der Wert der Wohnraumüberlassung grundsätzlich ebenso zu behandeln ist wie andere Versorgungsleistungen“, erläutert Patrick Herzer.

Welche Folgen hätte das für Hofübergaben?

Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, könnten künftig sowohl die Übernehmenden als auch die Altenteiler betroffen sein.

Die Konsequenz:

  • Der Wohnwert könnte als Sonderausgabe berücksichtigt werden.

  • Gleichzeitig müsste der Altenteiler den entsprechenden Wert als sonstige Einkünfte versteuern.

Damit würde die steuerliche Behandlung von Wohnrechten und Barleistungen stärker vereinheitlicht.

Gerade bei größeren Hofübergaben und langfristigen Altenteilsvereinbarungen könnte dies spürbare Auswirkungen auf die steuerliche Belastung haben.

Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof

Noch handelt es sich allerdings nicht um eine endgültige Entscheidung.

Das Finanzgericht Nürnberg hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Damit wird sich nun das höchste deutsche Steuergericht mit der Frage befassen, ob künftig auch der sogenannte Wohnwert – also die ortsübliche Kaltmiete – steuerlich berücksichtigt werden muss.

„Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof die Auffassung des Finanzgerichts bestätigt“, sagt Patrick Herzer.

Für vergleichbare Fälle kann es sich deshalb lohnen, bestehende Steuerbescheide prüfen zu lassen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

Übergabeverträge jetzt überprüfen

Das Verfahren zeigt erneut, wie wichtig eine sorgfältige Gestaltung von Hofübergaben und Altenteilsvereinbarungen ist.

Gerade bei Wohnrechten, Leibgedingsvereinbarungen und anderen Versorgungsleistungen können sich steuerliche Rahmenbedingungen ändern. Wer bestehende Verträge regelmäßig überprüfen lässt, kann auf neue Entwicklungen rechtzeitig reagieren.

Frühzeitig beraten lassen

Altenteilsleistungen gehören zu den wichtigsten Bestandteilen einer gelungenen Hofübergabe. Die aktuelle Rechtsprechung könnte die steuerliche Behandlung von Wohnrechten künftig grundlegend verändern.

Wer einen Betrieb übergibt oder bereits bestehende Vereinbarungen überprüfen möchte, sollte die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten frühzeitig prüfen.

Das sollten Sie beachten

  • Altenteilsleistungen können grundsätzlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

  • Wohnrechte waren bisher vom Sonderausgabenabzug weitgehend ausgeschlossen.

  • Das Finanzgericht Nürnberg hält diese Auffassung für nicht gesetzeskonform.

  • Der Wohnwert könnte künftig steuerlich berücksichtigt werden.

  • Gleichzeitig müsste der Altenteiler den Wohnwert versteuern.

  • Die endgültige Entscheidung trifft der Bundesfinanzhof.

Unser Tipp:

Prüfen Sie bestehende Hofübergabe- und Leibgedingsverträge. In vergleichbaren Fällen kann es sinnvoll sein, laufende Verfahren und künftige Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu berücksichtigen.

Wissenswert: Altenteil, Austrag und Leibgeding

Bei der Hofübergabe werden Versorgungsleistungen für die übergebende Generation häufig unter unterschiedlichen Begriffen geregelt.

Neben den Bezeichnungen Altenteil oder Austrag wird insbesondere in Bayern häufig auch der Begriff Leibgeding verwendet. Gemeint sind damit Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Pflege, Wohnrechte oder Geldzahlungen, die der Absicherung der Übergeber dienen.

Das Leibgeding hat in Bayern eine lange Tradition und ist sogar ausdrücklich im bayerischen Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.