Verzicht auf Nießbrauch: Wann eine Abfindung einkommensteuerpflichtig ist

Zwei Männer schütteln sich die Hand auf einem grünen Feld, beide tragen Freizeitkleidung.
24. März 2026
SteuerrechtVermietung & VerpachtungGrundvermögen & FlächenErbschaft & Schenkung

Wer gegen eine Abfindung auf ein Nießbrauchsrecht an einer vermieteten Immobilie verzichtet, sollte die steuerlichen Folgen kennen. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt, dass eine solche Entschädigung einkommensteuerpflichtig sein kann und unter Umständen auch schenkungsteuerliche Auswirkungen hat.

Das erwartet Sie in diesem Beitrag

  • Warum eine Abfindung für den Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht steuerpflichtig sein kann

  • Welche Entscheidung der Bundesfinanzhof getroffen hat

  • Welche Folgen sich für Eigentümer und Nießbrauchberechtigte ergeben

  • Wann zusätzlich schenkungsteuerliche Auswirkungen möglich sind

  • Warum eine frühzeitige steuerliche Prüfung sinnvoll ist

Nießbrauch gegen Abfindung aufgeben – welche steuerlichen Folgen hat das?

Warum ist der Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht steuerlich relevant?

Ein Nießbrauchsrecht spielt häufig bei der vorweggenommenen Vermögens- oder Unternehmensnachfolge eine Rolle. So können beispielsweise Eltern eine vermietete Immobilie auf die nächste Generation übertragen und sich gleichzeitig die Mieteinnahmen sichern.

Wird das Nießbrauchsrecht später gegen eine Abfindung aufgegeben – etwa im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie –, kann diese Zahlung steuerliche Folgen haben.

Wie hat der Bundesfinanzhof entschieden?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über den Fall einer Frau zu entscheiden, die ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an einem vermieteten Grundstück besaß und daraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte.

Da die Eigentümerin die Immobilie verkaufen wollte, verzichtete die Nießbrauchberechtigte gegen eine einmalige Entschädigungszahlung auf ihr Recht.

Der BFH stellte klar: Die erhaltene Abfindung unterliegt der Einkommensteuer.

Nach Auffassung des Gerichts ersetzt die Entschädigung die künftig entfallenden Mieteinnahmen und ist deshalb steuerlich wie diese Einnahmen zu behandeln.

„Eine Abfindung für den Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht wird steuerlich wie ein Ersatz für künftige Mieteinnahmen behandelt und kann entsprechend hoch besteuert werden“, erläutert Martin Benker, Steuerberater bei Treukontax in Wunsiedel.

Welche Folgen hat das für Betroffene?

Erhalten Nießbrauchberechtigte eine Entschädigung für den Verzicht auf ihr Recht, kann dies erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.

Nach dem Urteil gilt:

  • Die gesamte Entschädigung wird im Jahr des Zuflusses steuerlich erfasst.

  • Dadurch kann sich die persönliche Steuerbelastung deutlich erhöhen.

  • Eine frühzeitige Planung kann helfen, mögliche Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Gerade bei höheren Abfindungsbeträgen sollte die steuerliche Behandlung daher frühzeitig berücksichtigt werden.

Kann auch Schenkungsteuer anfallen?

Neben der Einkommensteuer können in bestimmten Fällen auch schenkungsteuerliche Folgen entstehen.

Wurde eine Immobilie unter Vorbehalt eines Nießbrauchs verschenkt, wurde die ursprüngliche Schenkungsteuer auf Basis des um den Nießbrauchswert geminderten Immobilienwerts berechnet.

Wird später auf das Nießbrauchsrecht verzichtet, kann darin eine weitere Schenkung liegen. In diesem Fall kann Schenkungsteuer auf den zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Wert des Nießbrauchsrechts entstehen.

„Gerade bei Nießbrauchsregelungen im Rahmen einer Vermögensnachfolge sollten einkommensteuerliche und schenkungsteuerliche Folgen immer gemeinsam betrachtet werden“, empfiehlt Martin Benker.

Warum lohnt sich eine frühzeitige Prüfung?

Ein entgeltlicher Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht ist nicht nur zivilrechtlich relevant, sondern kann erhebliche steuerliche Folgen auslösen.

Wer den Verkauf einer Immobilie mit bestehendem Nießbrauch plant oder bestehende Nachfolgeregelungen anpassen möchte, sollte die steuerlichen Auswirkungen frühzeitig prüfen. So lassen sich finanzielle Überraschungen vermeiden und Gestaltungsspielräume rechtzeitig berücksichtigen.

Das sollten Sie beachten

  • Eine Abfindung für den Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht kann einkommensteuerpflichtig sein.

  • Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs gilt die Entschädigung als Ersatz für künftige Mieteinnahmen.

  • Die gesamte Abfindung wird im Jahr des Zuflusses steuerlich erfasst.

  • Dadurch kann sich die persönliche Steuerbelastung deutlich erhöhen.

  • In bestimmten Fällen können zusätzlich schenkungsteuerliche Folgen entstehen.

  • Eine frühzeitige steuerliche Prüfung kann helfen, finanzielle Auswirkungen besser einzuschätzen.

Unser Tipp

Gerade bei Immobilienübertragungen mit Nießbrauch oder einem geplanten Immobilienverkauf lohnt sich eine frühzeitige steuerliche Prüfung. So können die möglichen Folgen einer Abfindung rechtzeitig berücksichtigt werden.