THG-Quote: So erhalten Halter von Elektrofahrzeugen die jährliche Prämie

Nahaufnahme eines fahrenden Autos auf einer Autobahn bei Sonnenuntergang. Die Straße und Räder sind in Bewegung unscharf dargestellt.
3. August 2026
SteuerrechtUmsatzsteuerBetriebsführungErneuerbare Energien

Halter rein batterieelektrischer Fahrzeuge können ihre eingesparten Treibhausgasemissionen vermarkten und dafür jährlich eine THG-Prämie erhalten. Während die Prämie für Privatpersonen steuerfrei ist, müssen Betriebe einige steuerliche Besonderheiten beachten.

 

Das erwartet Sie in diesem Beitrag

  • Welche Elektrofahrzeuge für die THG-Quote berechtigt sind

  • Wie Sie die THG-Prämie beantragen

  • Wie hoch die Auszahlung ausfallen kann

  • Wie die THG-Prämie steuerlich behandelt wird

  • Was bei betrieblichen Fahrzeugen und Dienstwagen gilt

THG-Quote für Elektrofahrzeuge: So funktioniert die jährliche Prämie

Wer ein reines Elektrofahrzeug besitzt, kann mit der THG-Quote zusätzliche Einnahmen erzielen. Entscheidend sind Fahrzeugart und steuerliche Zuordnung.


Was ist die THG-Quote?

Bereits seit 2022 können Halter rein batterieelektrischer Fahrzeuge die durch ihr Fahrzeug vermiedenen Treibhausgasemissionen vermarkten.

Hintergrund ist die Verpflichtung von Kraftstoffunternehmen, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dafür können sie unter anderem sogenannte THG-Quoten von Haltern berechtigter Elektrofahrzeuge erwerben.

Für Fahrzeughalter entsteht dadurch die Möglichkeit, jährlich eine THG-Prämie zu erhalten.


Welche Fahrzeuge sind für die THG-Prämie berechtigt?

Die THG-Prämie kann für reine batterieelektrische Fahrzeuge mit Straßenzulassung beantragt werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Elektro-Pkw der Fahrzeugklasse M1

  • elektrische Transporter der Fahrzeugklasse N1

Nicht begünstigt sind dagegen:

  • Plug-in-Hybride

  • landwirtschaftliche Zugmaschinen wie Traktoren

  • zulassungsfreie Fahrzeuge wie Hof- oder Radlader

Entscheidend ist somit, um welche Fahrzeugart es sich handelt und ob eine entsprechende Straßenzulassung vorliegt.


Wie lässt sich die THG-Prämie beantragen?

Die Beantragung ist vergleichsweise unkompliziert. Fahrzeughalter melden ihr Elektrofahrzeug bei einem THG-Dienstleister an und übermitteln dafür den Fahrzeugschein.

Als Dienstleister kommen beispielsweise der eigene Stromanbieter oder spezialisierte Drittanbieter infrage.

Der Anbieter übernimmt anschließend die Vermarktung der THG-Quote und zahlt die entsprechende Prämie an den Fahrzeughalter aus.

„Der Verwaltungsaufwand für Fahrzeughalter bleibt überschaubar, da im Wesentlichen der Fahrzeugschein jährlich beim gewählten THG-Dienstleister eingereicht werden muss“, erklärt die Treukontax Redaktion.


Wie hoch ist die THG-Prämie?

Die Höhe der Auszahlung ist nicht fest vorgegeben. Sie hängt von der Marktentwicklung und vom jeweiligen THG-Anbieter ab.

Dabei gibt es unterschiedliche Modelle. Einige Anbieter zahlen feste Beträge, während andere die Auszahlung von der aktuellen Marktentwicklung abhängig machen.

Für einen Pkw liegt die THG-Prämie derzeit bei etwa 200 bis 400 Euro. Die tatsächliche Auszahlung kann jedoch von Jahr zu Jahr schwanken.


Ist die THG-Prämie steuerpflichtig?

Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob sich das Elektrofahrzeug im Privat- oder Betriebsvermögen befindet.

Bei Privatpersonen ist die THG-Prämie steuerfrei.

Bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen stellt die ausgezahlte THG-Prämie dagegen eine steuerpflichtige Betriebseinnahme dar.

Befindet sich das Elektrofahrzeug außerdem im umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen, ist die THG-Prämie umsatzsteuerpflichtig.

„Gerade bei betrieblich gehaltenen Elektrofahrzeugen sollte die THG-Prämie korrekt in der Buchhaltung erfasst werden, da sie anders als bei Privatfahrzeugen steuerliche Folgen hat“, so die Treukontax Redaktion.


Was gilt bei Elektro-Dienstwagen?

Bei einem Dienstwagen steht der Anspruch auf die THG-Prämie dem Arbeitgeber zu.

Für den Arbeitnehmer ergeben sich daraus keine lohnsteuerlichen Konsequenzen.


Das sollten Sie beachten

  • Die THG-Prämie gilt ausschließlich für berechtigte rein batterieelektrische Fahrzeuge.

  • Plug-in-Hybride sind nicht begünstigt.

  • Auch Traktoren sowie zulassungsfreie Hof- und Radlader fallen nicht unter die Regelung.

  • Die THG-Quote muss jährlich über einen entsprechenden Dienstleister vermarktet werden.

  • Die Höhe der Prämie kann je nach Anbieter und Marktentwicklung schwanken.

  • Bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen ist die THG-Prämie als Betriebseinnahme zu erfassen.

  • Bei Dienstwagen steht der Anspruch auf die Prämie dem Arbeitgeber zu.


Unser Tipp

Prüfen Sie bei rein batterieelektrischen Fahrzeugen, ob Sie die THG-Prämie bereits nutzen. Befindet sich das Fahrzeug im Betriebsvermögen, sollte gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Einnahmen steuerlich und gegebenenfalls umsatzsteuerlich korrekt erfasst werden.