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Viele Ruheständler gehen davon aus, dass ihre Rente steuerfrei ist. Tatsächlich unterliegen viele Altersbezüge ganz oder teilweise der Einkommensteuer. Erfahren Sie, wovon die Besteuerung abhängt, welche Renten unterschiedlich behandelt werden und welche Ausgaben die Steuerlast mindern können.
Das erwartet Sie in diesem Beitrag
Warum Renten heute besteuert werden
Welche Bedeutung der Rentenbeginn hat
Wie sich der steuerpflichtige Rentenanteil berechnet
Welche Renten unterschiedlich besteuert werden
Welche Aufwendungen die Steuerlast senken können
Rentenbesteuerung: Wann auf die Rente Einkommensteuer anfällt
Ob Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer zahlen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab – nicht allein von der Höhe der Rente.
Warum werden Renten heute besteuert?
Für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungswerken sowie für Basisrenten gilt die nachgelagerte Besteuerung.
Das bedeutet:
Während des Berufslebens können Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich berücksichtigt werden.
Im Gegenzug wird die spätere Rente besteuert.
Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ausfällt, richtet sich ausschließlich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Dieses Verfahren wird als Kohortenprinzip bezeichnet.
Warum ist der Rentenbeginn so wichtig?
Der Zeitpunkt des Renteneintritts entscheidet über den persönlichen steuerfreien Rentenanteil.
Wer beispielsweise 2024 erstmals Rente bezogen hat, muss 83 Prozent seiner Rente versteuern. Die verbleibenden 17 Prozent bilden den persönlichen Rentenfreibetrag.
Dieser Freibetrag wird einmalig bei Rentenbeginn festgelegt und bleibt dauerhaft unverändert.
Spätere Rentenerhöhungen sind dagegen grundsätzlich vollständig steuerpflichtig.
„Entscheidend ist nicht das aktuelle Rentenjahr, sondern der Zeitpunkt des Renteneintritts. Davon hängt der lebenslange Rentenfreibetrag ab“, erläutert Heike Hoffmann, Steuerberaterin bei Treukontax in Ansbach.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Im Beitrag wird folgendes Beispiel genannt:
Ein Rentner erhält eine jährliche Bruttorente von 24.000 Euro.
Bei einem steuerfreien Rentenanteil von 17 Prozent ergibt sich folgende Berechnung:
Jahresbruttorente: 24.000 Euro
steuerfreier Anteil: 4.080 Euro
steuerpflichtige Renteneinnahmen: 19.920 Euro
Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt, lässt sich daraus jedoch noch nicht ableiten.
Bei der Steuerberechnung werden unter anderem der Grundfreibetrag sowie weitere abzugsfähige Aufwendungen berücksichtigt.
Werden alle Renten gleich besteuert?
Nein. Die steuerliche Behandlung hängt von der jeweiligen Form der Altersvorsorge ab.
So gilt beispielsweise:
Private Rentenversicherungen werden häufig nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
Riester-Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig, soweit sie auf geförderten Beiträgen beruhen.
Unfallrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung bleiben steuerfrei.
Auch weitere Einkünfte – beispielsweise aus Vermietung, Kapitalanlagen oder Betriebsrenten – wirken sich auf die spätere Steuerbelastung aus.
„Viele Ruheständler unterschätzen, dass nicht nur die Rente selbst, sondern das gesamte Einkommen für die Steuerberechnung maßgeblich ist“, erklärt Heike Hoffmann.
Welche Ausgaben können die Steuerlast senken?
Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt, hängt immer von der persönlichen Situation ab.
Steuerlich berücksichtigt werden unter anderem:
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,
Spenden,
Handwerkerleistungen,
haushaltsnahe Dienstleistungen,
außergewöhnliche Belastungen, beispielsweise Krankheitskosten oberhalb der sogenannten Zumutbarkeitsgrenze.
Diese Aufwendungen können die persönliche Steuerlast reduzieren.
Warum lohnt sich eine regelmäßige Prüfung?
Die Besteuerung von Renten wird bis zum Jahr 2058 schrittweise auf 100 Prozent ausgeweitet.
Unabhängig davon bleibt die tatsächliche Steuerbelastung immer von der individuellen Einkommens- und Ausgabensituation abhängig.
Eine regelmäßige Überprüfung hilft dabei, mögliche Steuerzahlungen frühzeitig einzuschätzen und steuerliche Entlastungsmöglichkeiten zu nutzen.
Das sollten Sie beachten
Für viele Renten gilt die nachgelagerte Besteuerung.
Der steuerpflichtige Rentenanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.
Der persönliche Rentenfreibetrag bleibt dauerhaft unverändert.
Rentenerhöhungen sind grundsätzlich vollständig steuerpflichtig.
Nicht jede Rentenart wird steuerlich gleich behandelt.
Weitere Einkünfte und abzugsfähige Aufwendungen beeinflussen die tatsächliche Steuerbelastung.
Unser Tipp
Lassen Sie Ihre persönliche Steuersituation regelmäßig überprüfen – insbesondere beim Eintritt in den Ruhestand oder wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse ändern. So können Sie Ihre steuerliche Belastung besser einschätzen und mögliche Entlastungen nutzen.