Online-Verkäufe: Meldepflichten erhöhen die steuerliche Transparenz

Mann am Laptop sitzend in einem hellen Raum mit Pflanzen, Handy und Brille auf dem Tisch.
10. März 2026 - Nikolaus Pesel
SteuerrechtDigitalisierungBuchhaltung & Jahresabschluss

Wer Waren oder Dienstleistungen über Online-Plattformen verkauft, sollte die geltenden Meldepflichten kennen. Seit 2023 übermitteln Plattformbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen Verkaufsdaten an die Finanzverwaltung. Erfahren Sie, wen die Regelung betrifft und welche Auswirkungen sie auf die steuerliche Einordnung Ihrer Online-Umsätze haben kann.


Das erwartet Sie in diesem Beitrag

  • Was das Plattformen-Steuertransparenzgesetz regelt

  • Welche Plattformen von der Meldepflicht betroffen sind

  • Wann Verkaufsdaten gemeldet werden

  • Welche Folgen sich für Online-Anbieter ergeben

  • Warum eine korrekte steuerliche Einordnung wichtig ist

Online-Verkäufe richtig einordnen: Das gilt für die Meldepflicht

Seit 2023 werden bestimmte Verkaufsdaten von Online-Plattformen an die Finanzverwaltung übermittelt.


Was regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG).

Ziel des Gesetzes ist es, Umsätze im Online-Handel transparenter zu machen und nicht erklärte Einkünfte leichter erkennen zu können.

Betroffen sind große Internet-Plattformen wie eBay, Amazon oder Etsy.

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen diese Plattformbetreiber Transaktionsdaten ihrer Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.

Gemeldet werden unter anderem:

  • Angaben zur Identität der Anbieter,

  • Informationen über Art und Umfang der Umsätze.

Die Plattformen sind verpflichtet, diese Daten zu erheben und zu prüfen. Werden erforderliche Informationen nicht bereitgestellt, kann dies unter anderem zu einer Sperrung des Nutzerkontos oder zum Zurückhalten von Auszahlungen führen.


Wen betrifft die Meldepflicht?

Für Anbieter bedeutet das, dass ihre Umsätze an die Finanzverwaltung übermittelt werden können.

Eine Meldung erfolgt jedoch nicht, wenn im Kalenderjahr gleichzeitig

  • weniger als 30 Transaktionen durchgeführt werden und

  • weniger als 2.000 Euro Umsatz auf einer Plattform erzielt werden.

Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Wird auch nur eine der beiden Grenzen überschritten, ist grundsätzlich eine Meldung vorgesehen.


Welche Auswirkungen hat das für die Praxis?

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie mittelständische Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen zusätzlich über Online-Plattformen vertreiben, erhöht sich die steuerliche Transparenz deutlich.

Die Finanzverwaltung erhält strukturierte Informationen über die gemeldeten Umsätze – auch bei grenzüberschreitenden Verkäufen innerhalb der Europäischen Union.

„Online-Umsätze sind für die Finanzbehörden heute weitgehend nachvollziehbar. Wer regelmäßig verkauft, sollte seine steuerlichen Pflichten sauber erfüllen“, erklärt Nikolaus Pesel, Steuerberater bei Treukontax in Neumarkt in der Oberpfalz.

Das Gesetz führt nicht automatisch zu einer höheren Steuerbelastung.

Es erhöht jedoch das Risiko, dass nicht erklärte oder unvollständig angegebene Einnahmen erkannt werden. Dadurch können Nachfragen, Korrekturen oder steuerliche Prüfungen folgen.


Was gilt für private und unternehmerische Verkäufe?

Für gelegentliche Privatverkäufe innerhalb der genannten Bagatellgrenzen ergeben sich in der Regel keine unmittelbaren Konsequenzen.

Wer jedoch nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht Waren oder Dienstleistungen über Plattformen anbietet, bewegt sich steuerlich im unternehmerischen Bereich.

Damit können Pflichten bei der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls auch der Gewerbesteuer verbunden sein.


Das sollten Sie beachten

  • Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz.

  • Große Online-Plattformen müssen unter bestimmten Voraussetzungen Verkaufsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern melden.

  • Eine Meldung unterbleibt nur, wenn beide Bagatellgrenzen gleichzeitig eingehalten werden.

  • Fehlende Mitwirkung kann zur Sperrung des Nutzerkontos oder zum Zurückhalten von Auszahlungen führen.

  • Regelmäßige Online-Verkäufe sollten steuerlich korrekt erfasst werden.

  • Bei einer nachhaltigen Verkaufstätigkeit können steuerliche Pflichten als Unternehmer entstehen.


Unser Tipp

Wenn Sie regelmäßig über Online-Plattformen verkaufen, dokumentieren Sie Ihre Umsätze vollständig und prüfen Sie frühzeitig, wie Ihre Tätigkeit steuerlich einzuordnen ist. So vermeiden Sie spätere Rückfragen der Finanzverwaltung.