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Ab dem 1. Juli 2026 erhebt die EU erstmals Zölle auf Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern. Davon betroffen sind sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Erfahren Sie, welche Änderungen gelten, wie sich die neuen Zölle berechnen und welche Auswirkungen sie auf Einkäufe und Lieferketten haben können.
Das erwartet Sie in diesem Beitrag
Welche neue Zollregelung ab Juli 2026 gilt
Wie sich der Zoll berechnet
Warum die EU die Regelung eingeführt hat
Welche Folgen sich für Unternehmen und Privatpersonen ergeben
Worauf Sie bei künftigen Bestellungen achten sollten
Neue Zölle auf Kleinsendungen: Das ändert sich ab Juli 2026
Ab Juli 2026 werden Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern auch bei kleinen Warenwerten mit einem Zoll belastet.
Welche Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2026?
Der Europäische Rat hat beschlossen, für Sendungen aus Drittländern mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro erstmals einen pauschalen Zoll einzuführen.
Die Regelung gilt befristet vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028.
Bislang waren solche Kleinsendungen zwar bereits einfuhrumsatzsteuerpflichtig, jedoch zollfrei.
Künftig fällt zusätzlich ein Zoll von 3 Euro je Ware an.
Wichtig dabei: Der Betrag wird nicht pro Paket, sondern pro enthaltenem Artikel berechnet.
Wie wird der neue Zoll berechnet?
Für die Höhe des Zolls ist entscheidend, wie viele unterschiedliche Waren eine Sendung enthält.
Beispiele:
Enthält ein Paket eine Ware, werden 3 Euro Zoll erhoben.
Enthält es zwei unterschiedliche Waren, beträgt der Zoll 6 Euro.
Diese Berechnung kann insbesondere bei Sammelbestellungen oder Wareneinkäufen eine Rolle spielen.
Warum führt die EU diese Regelung ein?
Mit der neuen Regelung reagiert die Europäische Union auf den stark gewachsenen Onlinehandel mit Drittländern – beispielsweise aus China, den USA oder Großbritannien.
Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile für europäische Händler zu verringern.
Während Anbieter innerhalb der Europäischen Union bereits umfangreiche Vorgaben erfüllen müssen, konnten Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern bislang ohne Zoll eingeführt werden.
„Die neue Regelung soll für fairere Wettbewerbsbedingungen sorgen – bringt aber auch zusätzliche Kosten und mehr Verwaltungsaufwand mit sich“, erklärt Tobias Dirmeier, Steuerberater bei Treukontax in Amberg.
Welche Auswirkungen hat die Neuregelung?
Für Unternehmen aus Handel, Handwerk und Dienstleistungen können sich insbesondere höhere Einkaufskosten bei Importen kleinerer Warenwerte ergeben.
Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe können betroffen sein, beispielsweise beim Bezug von Ersatzteilen oder technischen Komponenten aus Nicht-EU-Ländern.
Wer Waren aus Drittländern bezieht oder direkt an Endkunden liefern lässt, sollte die zusätzlichen Kosten in seine Kalkulation einbeziehen.
Je nach Geschäftsmodell kann es sinnvoll sein, bestehende Lieferketten zu überprüfen oder Alternativen innerhalb der EU in Betracht zu ziehen.
Auch private Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern werden künftig teurer. Bei häufigen Kleinbestellungen können sich die zusätzlichen Kosten summieren.
Das sollten Sie beachten
Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Zölle für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern.
Die Regelung ist zunächst bis zum 1. Juli 2028 befristet.
Der Zoll beträgt 3 Euro je Ware und nicht je Paket.
Unternehmen sollten die zusätzlichen Kosten in ihre Kalkulation einbeziehen.
Auch private Bestellungen aus Drittländern werden künftig teurer.
Bestehende Einkaufs- und Lieferstrukturen sollten frühzeitig überprüft werden.
Unser Tipp
Wenn Sie regelmäßig Waren aus Nicht-EU-Ländern beziehen, prüfen Sie rechtzeitig die Auswirkungen auf Ihre Einkaufskosten. Eine Anpassung der Lieferketten oder alternative Bezugsquellen innerhalb der EU können langfristig wirtschaftliche Vorteile bringen.