)
Ab dem Wirtschaftsjahr 2026 gelten neue Richtwerte für die steuerliche Bewertung von Tieren. Dadurch steigen in vielen Betrieben die Bilanzansätze und damit häufig auch der ausgewiesene Gewinn. Erfahren Sie, welche Änderungen gelten, welche Übergangsregelung vorgesehen ist und worauf landwirtschaftliche Betriebe jetzt achten sollten.
Das erwartet Sie in diesem Beitrag
Ab wann die neuen Vieh-Richtwerte gelten
Warum die Bewertungsrichtwerte angepasst wurden
Wie sich die neuen Werte auf den Gewinn auswirken
Welche steuerliche Entlastung möglich ist
Was Betriebe jetzt prüfen sollten
Neue Vieh-Richtwerte ab 2026: Das ändert sich für Ihren Jahresabschluss
Neue Bewertungsrichtwerte können den ausgewiesenen Gewinn landwirtschaftlicher Betriebe einmalig erhöhen.
Ab wann gelten die neuen Vieh-Richtwerte?
Viele landwirtschaftliche Betriebe bewerten ihre Tiere im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung nach den Richtwerten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Diese Richtwerte wurden umfassend überarbeitet und ersetzen die bisher geltenden Vorgaben aus dem Jahr 2001.
Anzuwenden sind sie erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen – regelmäßig also ab dem Wirtschaftsjahr 2026.
Eine freiwillige frühere Anwendung ist ebenfalls möglich.
Unverändert bleibt, dass die gewählte Bewertungsmethode – Einzel- oder Gruppenbewertung – grundsätzlich beibehalten werden muss. Ein Wechsel ist nur bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen zulässig.
Warum wurden die Richtwerte angepasst?
Die neuen Bewertungsrichtwerte berücksichtigen die gestiegenen Kosten der vergangenen Jahre.
Dazu gehören unter anderem:
Futter- und Energiekosten,
Tierarzt- und Besamungskosten,
Aufwendungen für Gebäude,
Pacht- und Mietkosten.
Dadurch erhöhen sich in vielen Fällen die Wertansätze für Tiere in der Bilanz.
Welche Auswirkungen haben die neuen Werte auf den Gewinn?
Höhere Bilanzansätze führen häufig auch zu einem höheren ausgewiesenen Gewinn.
Bei der erstmaligen Anwendung kann deshalb ein sogenannter Umstellungsgewinn entstehen.
Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen den bisherigen und den neuen Bewertungsansätzen.
Beispiel:
Wurden Mastschweine bislang mit 80 Euro je Tier bewertet und künftig mit 101 Euro, ergibt sich ein Mehrwert von 21 Euro pro Tier, der sich entsprechend auf den Gewinn auswirken kann.
„Die neuen Richtwerte bilden die tatsächlichen Kosten zwar besser ab, können aber im Umstellungsjahr zu einem spürbaren Gewinnanstieg führen“, erklärt Hans-Peter Huber, Steuerberater bei Treukontax in Abensberg.
Wie funktioniert die steuerliche Entlastung?
Um die steuerlichen Folgen der Umstellung abzufedern, sieht die Regelung eine Übergangslösung vor.
Bei der erstmaligen Anwendung im Jahr 2026 können bis zu 90 Prozent des Umstellungsgewinns in eine Rücklage eingestellt werden.
Diese Rücklage mindert zunächst den steuerpflichtigen Gewinn.
Anschließend wird sie schrittweise wieder aufgelöst – mindestens zu einem Neuntel pro Jahr und über einen Zeitraum von bis zu neun Jahren.
Dadurch verteilt sich die steuerliche Belastung auf mehrere Jahre.
Was bedeutet die Änderung für landwirtschaftliche Betriebe?
Für viele Betriebe führen die neuen Richtwerte zu höheren Bilanzansätzen und damit zu einem rechnerisch höheren Gewinn.
An der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation ändert sich dadurch zwar nichts, die steuerliche Belastung kann sich jedoch verschieben.
Die Auswirkungen zeigen sich spätestens im Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres, das im Kalenderjahr 2026 beginnt oder bereits begonnen hat.
„Die Auswirkungen sollten frühzeitig geprüft werden. Auch die Frage, ob eine freiwillige frühere Anwendung sinnvoll sein kann, sollte individuell bewertet werden“, empfiehlt Hans-Peter Huber.
Das sollten Sie beachten
Die neuen Vieh-Richtwerte gelten grundsätzlich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen.
Die bisherigen Richtwerte aus dem Jahr 2001 werden ersetzt.
Höhere Bewertungsansätze können zu einem einmaligen Umstellungsgewinn führen.
Bis zu 90 Prozent des Umstellungsgewinns können zunächst in eine Rücklage eingestellt werden.
Die Rücklage wird über einen Zeitraum von bis zu neun Jahren schrittweise aufgelöst.
Die gewählte Bewertungsmethode darf grundsätzlich nicht ohne wesentliche betriebliche Veränderungen gewechselt werden.
Unser Tipp
Prüfen Sie frühzeitig, welche Auswirkungen die neuen Richtwerte auf Ihren Jahresabschluss haben. So können Sie die Übergangsregelung gezielt nutzen und die steuerlichen Folgen der Umstellung besser planen.