Landwirtschaftliche Flächen verkaufen

Zwei Mähdrescher ernten ein großes Weizenfeld, während ein Traktor den gesammelten Weizen transportiert. Die Szene zeigt eine Luftaufnahme.
12. Februar 2025
SteuerrechtGrundvermögen & FlächenErneuerbare Energien

Landwirtschaftliche Flächen sind gefragt wie selten zuvor. Neben Landwirten interessieren sich zunehmend auch Investoren für Acker- und Grünland. Doch wer landwirtschaftliche Grundstücke verkaufen möchte, kann den Käufer nicht immer frei wählen. Das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht setzt dem Grundstücksverkehr klare Grenzen.

Das erwartet Sie in diesem Beitrag

  • Warum landwirtschaftliche Flächen besonders geschützt sind

  • Wann ein Verkauf genehmigt werden muss

  • Wie das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht funktioniert

  • Weshalb nicht jeder Kaufvertrag automatisch wirksam wird

Boden sichern. Landwirtschaft erhalten.

Warum der Verkauf landwirtschaftlicher Flächen besonderen Regeln unterliegt.

Landwirtschaftliche Nutzflächen sind ein knappes Gut. Gleichzeitig steigt die Nachfrage kontinuierlich. Neben landwirtschaftlichen Betrieben interessieren sich zunehmend auch außerlandwirtschaftliche Investoren für Acker- und Grünland.

Treiber dieser Entwicklung sind unter anderem:

  • Freiflächen-Photovoltaikanlagen

  • Windenergieprojekte

  • Ausgleichsflächen

  • Kapitalanlagen in Grund und Boden

Die steigende Nachfrage hat in vielen Regionen zu deutlich höheren Bodenpreisen geführt.

„Grund und Boden ist der wichtigste Produktionsfaktor der Landwirtschaft und nur begrenzt verfügbar“, erklärt Franz Stemmer, Geschäftsführer der BBV LandSiedlung GmbH. „Deshalb gelten beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen besondere gesetzliche Regelungen.“

Kann Ackerland an jeden verkauft werden?

Viele Grundstückseigentümer gehen davon aus, dass sie ihre Flächen frei an den Höchstbietenden verkaufen können. Tatsächlich gelten bei landwirtschaftlichen Grundstücken jedoch besondere Vorschriften.

Ab einer Gesamtfläche von mehr als einem Hektar muss der notarielle Kaufvertrag der zuständigen Genehmigungsbehörde vorgelegt werden.

Erst nach deren Zustimmung wird der Verkauf rechtswirksam.

„Die Behörde prüft insbesondere, ob der Käufer selbst Landwirt ist und ob agrarstrukturelle Interessen beeinträchtigt werden könnten“, erläutert Stemmer.

Wann das Vorkaufsrecht greifen kann

Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass ein Verkauf an einen Nicht-Landwirt agrarstrukturelle Nachteile verursacht, kann die Genehmigung versagt werden.

In diesen Fällen kann das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht zur Anwendung kommen.

Ziel ist es, landwirtschaftliche Flächen für aktive landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten und eine zunehmende Konzentration von Boden in außerlandwirtschaftlichen Händen zu verhindern.

Das Vorkaufsrecht darf allerdings nicht beliebig ausgeübt werden.

Voraussetzung ist stets, dass die Flächen tatsächlich zur Verbesserung agrarstruktureller Verhältnisse beitragen können.

Wie läuft das Verfahren ab?

Der Ablauf beginnt mit dem notariellen Kaufvertrag.

Anschließend wird der Vertrag der zuständigen Genehmigungsbehörde vorgelegt.

Erst nach deren Prüfung entscheidet sich, ob:

  • die Genehmigung erteilt wird,

  • der Verkauf versagt wird oder

  • ein Vorkaufsrechtsverfahren eingeleitet wird.

Wird die Genehmigung versagt, beginnt die Suche nach einem geeigneten landwirtschaftlichen Erwerber.

„Dafür stehen oft nur kurze gesetzliche Fristen zur Verfügung“, erklärt Stemmer.

Auch Forstflächen können betroffen sein

Nicht nur landwirtschaftliche Nutzflächen unterliegen besonderen Regelungen.

Auch bei Forstflächen kann der Verkauf an Nicht-Forstwirte unter bestimmten Voraussetzungen versagt werden.

Ziel bleibt auch hier der Erhalt funktionsfähiger land- und forstwirtschaftlicher Strukturen.

Bauernland in Bauernhand

Das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht verfolgt ein klares Ziel: Landwirtschaftliche Nutzflächen sollen den Betrieben erhalten bleiben, die sie zur Bewirtschaftung benötigen.

Damit trägt das Verfahren dazu bei,

  • Flächen für aktive Betriebe zu sichern,

  • Spekulationen zu begrenzen,

  • regionale Agrarstrukturen zu stärken,

  • die Versorgungssicherheit langfristig zu unterstützen.

„Boden ist keine beliebig vermehrbare Ressource“, betont Stemmer. „Deshalb ist es wichtig, dass landwirtschaftliche Flächen auch künftig überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden können.“

Verkauf frühzeitig vorbereiten

Wer landwirtschaftliche Flächen verkaufen möchte, sollte die Besonderheiten des Grundstücksverkehrs frühzeitig berücksichtigen.

Eine rechtzeitige Beratung hilft dabei, den Ablauf realistisch einzuschätzen und spätere Überraschungen im Genehmigungsverfahren zu vermeiden.

Das sollten Sie beachten

  • Verkäufe landwirtschaftlicher Flächen ab einem Hektar bedürfen regelmäßig einer Genehmigung.

  • Nicht jeder Käufer kann landwirtschaftliche Flächen ohne Weiteres erwerben.

  • Das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht dient dem Schutz agrarstruktureller Interessen.

  • Auch Forstflächen können besonderen Genehmigungsregelungen unterliegen.

  • Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Behörde.

  • Ein notarieller Kaufvertrag allein führt noch nicht automatisch zum Eigentumsübergang.

Unser Tipp:

Planen Sie den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen frühzeitig. Das Genehmigungsverfahren und mögliche Vorkaufsrechtsverfahren sollten in die zeitliche Planung einbezogen werden.

Hintergrund: Das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht in Bayern

Das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht geht auf das Reichssiedlungsgesetz von 1919 zurück. Ziel war und ist es, die Agrarstruktur zu stärken, die Zersplitterung von Flächen zu vermeiden und landwirtschaftliche Nutzflächen möglichst in der Bewirtschaftung aktiver Betriebe zu halten.

In Bayern wird dieses Recht durch die BBV LandSiedlung GmbH ausgeübt.

Interessierte Landwirte können sich für mögliche Vorkaufsrechtsfälle in ein Interessentenregister eintragen lassen.

Weitere Informationen stellt die BBV LandSiedlung GmbH bereit.

Autor

Franz Stemmer
Geschäftsführer der BBV LandSiedlung GmbH