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Zahnersatz, Brille oder andere medizinische Behandlungen können schnell teuer werden. Trotzdem führen selbst getragene Krankheitskosten nicht automatisch zu einer steuerlichen Entlastung. Entscheidend ist die sogenannte zumutbare Belastung: Erst darüber hinausgehende Aufwendungen können sich steuerlich auswirken.
Das erwartet Sie in diesem Beitrag
Welche Krankheitskosten steuerlich berücksichtigt werden können
Was die zumutbare Belastung bedeutet
Wie sich die steuerliche Wirkung berechnet
Warum der Zeitpunkt größerer Ausgaben eine Rolle spielen kann
Krankheitskosten absetzen. Die persönliche Grenze entscheidet.
Erst oberhalb der zumutbaren Belastung wirken sich Aufwendungen steuerlich aus.
Krankheits- und Pflegekosten können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Dazu können beispielsweise selbst getragene Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Zahnersatz oder Hilfsmittel gehören.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder ausgegebene Euro die Steuerlast reduziert. Das Finanzamt berücksichtigt grundsätzlich nur den Teil der anerkannten Aufwendungen, der die persönliche zumutbare Belastung übersteigt.
„Viele sind überrascht, dass selbst hohe Krankheitskosten nicht automatisch zu einer Steuerersparnis führen. Entscheidend ist, ob die individuelle zumutbare Belastung überschritten wird“, erläutert Franziska Schwamberger, Steuerberaterin bei Treukontax in Weiden in der Oberpfalz.
Was ist die zumutbare Belastung?
Die zumutbare Belastung funktioniert vereinfacht wie ein steuerlicher Selbstbehalt. Einen bestimmten Teil der außergewöhnlichen Belastungen müssen Steuerpflichtige selbst tragen, bevor eine steuerliche Entlastung möglich wird.
Wie hoch diese Grenze ausfällt, hängt insbesondere ab von:
der Höhe der Einkünfte,
dem Familienstand,
der Anzahl der Kinder.
Die zumutbare Belastung ist deshalb für jeden Steuerpflichtigen individuell zu ermitteln.
Wie wirken sich Krankheitskosten steuerlich aus?
Ein vereinfachtes Beispiel zeigt, warum hohe Ausgaben nicht in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden.
Eine alleinstehende Person mit einem Jahresbruttogehalt von 30.000 Euro hat innerhalb eines Jahres selbst getragene Krankheitskosten von 2.000 Euro. Erstattungen der Krankenkasse sind bereits abgezogen.
In unserem vereinfachten Beispiel beträgt die individuell ermittelte zumutbare Belastung 1.572,80 Euro.
Damit können nur 427,20 Euro als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Wie hoch die tatsächliche Steuerersparnis daraus ausfällt, hängt wiederum von der individuellen steuerlichen Situation ab.
Wichtig: Das Beispiel dient lediglich der Veranschaulichung. Die zumutbare Belastung wird nicht anhand des Bruttogehalts, sondern auf Grundlage der steuerlich maßgeblichen Einkünfte und der persönlichen Verhältnisse berechnet.
Welche Kosten können berücksichtigt werden?
Entscheidend sind grundsätzlich die selbst getragenen Aufwendungen. Erstattungen beispielsweise durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung müssen berücksichtigt werden.
Je nach Einzelfall können unter anderem Aufwendungen für medizinisch notwendige
ärztliche Behandlungen,
Zahnbehandlungen und Zahnersatz,
Arzneimittel,
Brillen und andere Hilfsmittel,
Pflegeleistungen
in Betracht kommen.
Für bestimmte Aufwendungen gelten zusätzliche Anforderungen an den Nachweis. Rechnungen, Verordnungen und weitere Belege sollten deshalb sorgfältig aufbewahrt werden.
Warum spielt das Kalenderjahr eine Rolle?
Die zumutbare Belastung wird für jedes Kalenderjahr neu ermittelt. Deshalb kann es insbesondere bei größeren oder längerfristig planbaren medizinischen Maßnahmen sinnvoll sein, nicht nur die einzelne Rechnung, sondern die gesamten Aufwendungen eines Jahres zu betrachten.
„Gerade bei umfangreichen, planbaren Behandlungen lohnt sich ein Blick auf das Ausgabejahr insgesamt. Die steuerliche Wirkung kann sich dadurch spürbar verändern“, rät Franziska Schwamberger.
Kann es sinnvoll sein, Krankheitskosten zu bündeln?
Bei planbaren medizinischen Ausgaben kann eine zeitliche Bündelung steuerlich vorteilhaft sein. Der Grund: Fallen größere Aufwendungen in einem Kalenderjahr zusammen, wird die zumutbare Belastung nur einmal für dieses Jahr berücksichtigt.
Ein Beispiel: Stehen ohnehin Zahnersatz, eine neue Brille und weitere planbare medizinische Ausgaben an, kann geprüft werden, ob sich diese Aufwendungen sinnvoll in einem Kalenderjahr zusammenfassen lassen.
Dabei sollte allerdings nicht die steuerliche Wirkung über die medizinische Notwendigkeit gestellt werden. Ob und wann eine Behandlung durchgeführt wird, ist in erster Linie eine medizinische Entscheidung.
Das sollten Sie beachten
Berücksichtigt werden grundsätzlich nur selbst getragene Krankheitskosten.
Erstattungen von Krankenversicherungen oder anderen Stellen müssen abgezogen werden.
Erst Aufwendungen oberhalb der individuellen zumutbaren Belastung können sich steuerlich auswirken.
Die Höhe der zumutbaren Belastung hängt von den persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen ab.
Bewahren Sie Rechnungen, Verordnungen und erforderliche Nachweise sorgfältig auf.
Prüfen Sie bei größeren planbaren Aufwendungen die Gesamtsituation des jeweiligen Kalenderjahres.
Unser Tipp:
Bei hohen Krankheits- oder Pflegekosten lohnt es sich, sämtliche Aufwendungen eines Kalenderjahres zusammenzustellen – auch wenn einzelne Rechnungen zunächst gering erscheinen. Erst die Gesamtsumme zeigt, ob die persönliche zumutbare Belastung überschritten wird.
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