Kleinunternehmerregelung

Ein Mann inspiziert ein detailliertes Architekturmodell auf einem Tisch vor großen Fenstern.
7. Mai 2025 - Stefanie Dunker
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Die seit 2025 geltenden Änderungen der Kleinunternehmerregelung bringen kleinen Unternehmen und Selbstständigen mehr Flexibilität. Höhere Umsatzgrenzen, neue Wechselmöglichkeiten zur Regelbesteuerung und Erleichterungen für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU schaffen zusätzliche Gestaltungsspielräume.

Das erwartet Sie in diesem Beitrag

  • Welche Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer gelten

  • Wann die Kleinunternehmerregelung angewendet werden kann

  • Wann sich ein freiwilliger Wechsel zur Regelbesteuerung lohnt

  • Welche Besonderheiten bei Geschäften innerhalb der EU gelten

Kleinunternehmerregelung nutzen. Bürokratie reduzieren.

Die Kleinunternehmerregelung entlastet viele Unternehmen – wenn sie richtig eingesetzt wird.

Für viele Selbstständige und kleinere Unternehmen bietet die Kleinunternehmerregelung eine attraktive Möglichkeit, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Seit der Reform im Jahr 2025 gelten höhere Umsatzgrenzen sowie neue Regelungen für den Wechsel zur Regelbesteuerung und für grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union.

„Die Reform eröffnet kleinen Unternehmen zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten. Dennoch sollte regelmäßig geprüft werden, ob die Kleinunternehmerregelung auch langfristig die wirtschaftlich sinnvollste Lösung bleibt“, erklärt Stefanie Dunker, Steuerberaterin bei Treukontax in Rosenheim.

Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung kann grundsätzlich angewendet werden, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat.

Wer die Regelung nutzt,

  • weist keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen aus,

  • kann grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug geltend machen,

  • muss auf seinen Rechnungen einen Hinweis auf die Steuerbefreiung aufnehmen.

Ein Hinweis wie „Steuerbefreit nach § 19 UStG“ genügt in der Regel.

Auch Kleinunternehmer müssen elektronische Rechnungen empfangen können. Eine Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen besteht derzeit jedoch nicht.

Wann endet die Kleinunternehmerregelung?

Wird die maßgebliche Umsatzgrenze überschritten, kann während des laufenden Kalenderjahres ein Wechsel zur Regelbesteuerung erforderlich werden.

Die bis zum Überschreiten erzielten Umsätze bleiben grundsätzlich steuerfrei. Für die folgenden Umsätze gelten dann die Vorschriften der Regelbesteuerung.

„Unternehmen mit stark wachsendem Umsatz sollten diese Entwicklung frühzeitig im Blick behalten und rechtzeitig planen“, empfiehlt Stefanie Dunker.

Wann lohnt sich der freiwillige Wechsel?

Nicht in jedem Fall ist die Kleinunternehmerregelung die wirtschaftlich beste Wahl.

Ein freiwilliger Wechsel zur Regelbesteuerung kann insbesondere sinnvoll sein,

  • wenn größere Investitionen geplant sind,

  • wenn hohe Vorsteuerbeträge anfallen,

  • wenn überwiegend Geschäftskunden beliefert werden.

Mit der Regelbesteuerung wird der Vorsteuerabzug möglich. Gleichzeitig steigen jedoch die Anforderungen an Buchführung und Umsatzsteuer.

„Ob sich ein freiwilliger Wechsel lohnt, hängt immer von der individuellen Unternehmenssituation ab“, erläutert Stefanie Dunker.

Neue Möglichkeiten für Geschäfte innerhalb der EU

Seit der Reform können deutsche Kleinunternehmer unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kleinunternehmerregelungen anderer EU-Mitgliedstaaten nutzen.

Hierfür ist eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern erforderlich.

Umgekehrt können auch Unternehmen aus anderen EU-Staaten die deutsche Kleinunternehmerregelung anwenden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

„Gerade für kleinere Unternehmen mit internationalen Kunden eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten“, sagt Stefanie Dunker.

Die richtige Entscheidung ist individuell

Die Kleinunternehmerregelung reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. Ob sie wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt jedoch von zahlreichen Faktoren ab – etwa von geplanten Investitionen, der Kundenstruktur oder der zukünftigen Unternehmensentwicklung.

Eine regelmäßige Überprüfung der steuerlichen Situation hilft dabei, die passende Entscheidung zu treffen.

Das sollten Sie beachten

  • Prüfen Sie regelmäßig, ob die Umsatzgrenzen eingehalten werden.

  • Weisen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen aus.

  • Ergänzen Sie Ihre Rechnungen um den Hinweis auf die Steuerbefreiung.

  • Stellen Sie sicher, dass Sie E-Rechnungen empfangen können.

  • Prüfen Sie vor größeren Investitionen einen freiwilligen Wechsel zur Regelbesteuerung.

  • Beachten Sie bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten die besonderen EU-Regelungen.

Unser Tipp:

Die Kleinunternehmerregelung spart Verwaltungsaufwand. Ob sie auch wirtschaftlich die beste Lösung ist, sollte regelmäßig gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung überprüft werden.

Häufig gestellte Fragen