Neue Steuervorteile bei Investitionen

Frau in gelbem Pullover lehnt lächelnd an einem Elektroauto, das geladen wird, und hält ein Smartphone in der Hand; im Hintergrund Bäume und Gebäude.
6. November 2025 - Jutta Stadler
SteuerrechtBetriebsführung

Mit dem sogenannten Investitionsbooster setzt der Gesetzgeber neue steuerliche Anreize für Investitionen. Vor allem Unternehmen, die Maschinen, Geräte oder Elektrofahrzeuge anschaffen, profitieren von verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten und gewinnen zusätzliche Liquidität für ihre Investitionsplanung.

Das erwartet Sie in diesem Beitrag

  • Welche Investitionen jetzt besonders gefördert werden

  • Wie die neue degressive Abschreibung funktioniert

  • Welche Vorteile für Elektrofahrzeuge gelten

  • Warum sich Investitionen bis Ende 2027 besonders lohnen können

Investieren. Liquidität sichern.

Verbesserte Abschreibungsregeln schaffen neue Spielräume für Unternehmen.

Wer in den kommenden Jahren Investitionen plant, sollte die aktuellen steuerlichen Änderungen kennen. Mit dem sogenannten Investitionsbooster möchte der Gesetzgeber Unternehmen motivieren, Anschaffungen vorzuziehen und dadurch die Wirtschaft zu stärken.

Im Mittelpunkt stehen verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie zusätzliche Vorteile bei betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen.

„Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung setzt deutliche Investitionsimpulse“, sagt Jutta Stadler, Steuerberaterin bei Treukontax in Erkheim.

Degressive Abschreibung bringt schnelle Steuerentlastung

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – beispielsweise Maschinen, technische Anlagen oder Fahrzeuge – kann seit dem 1. Juli 2025 bis Ende 2027 wieder die degressive Abschreibung genutzt werden.

Dabei gilt:

  • maximal das Dreifache der linearen Abschreibung,

  • höchstens 30 Prozent pro Jahr.

Die Abschreibung erfolgt zunächst auf die gesamten Anschaffungskosten und anschließend jeweils auf den verbleibenden Restbuchwert.

Dadurch entstehen in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungsbeträge als bei der linearen Methode.

„Unternehmen profitieren unmittelbar von einer geringeren Steuerbelastung und verbessern dadurch ihre Liquidität“, erläutert Stadler.

Auch Investitionsabzugsbetrag und Sofortabschreibung bleiben attraktiv

Neben der degressiven Abschreibung stehen Unternehmen weiterhin bewährte steuerliche Instrumente zur Verfügung.

Dazu gehören insbesondere:

  • die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto,

  • der Investitionsabzugsbetrag (IAB) für geplante Investitionen.

Je nach Investitionsvorhaben kann eine Kombination dieser Möglichkeiten sinnvoll sein.

Elektrofahrzeuge profitieren besonders

Wer zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 ein betrieblich genutztes Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug anschafft, kann von einer besonders attraktiven Abschreibung profitieren.

Im Jahr der Anschaffung dürfen 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Die verbleibenden Abschreibungen verteilen sich auf die folgenden Jahre.

„Gerade bei größeren Investitionen verschafft diese Regelung Unternehmen erhebliche Liquiditätsvorteile“, sagt Jutta Stadler.

Dienstwagen werden noch attraktiver

Auch bei der privaten Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessert.

Für reine Elektrofahrzeuge kann weiterhin die günstige 0,25-Prozent-Regelung genutzt werden.

Neu ist, dass die bisherige Preisgrenze von 70.000 Euro auf 100.000 Euro Bruttolistenpreis angehoben wurde.

Dadurch profitieren künftig auch höherpreisige Elektrofahrzeuge von der steuerlichen Begünstigung.

Das kann sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeitende interessant sein.

Jetzt Investitionen strategisch planen

Die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten schaffen zusätzliche finanzielle Spielräume und können Investitionsentscheidungen erleichtern.

Besonders Unternehmen, die ohnehin Maschinen, Fahrzeuge oder technische Anlagen erneuern möchten, sollten die aktuellen Regelungen in ihre Planung einbeziehen.

„Wer Investitionen richtig plant, kann steuerliche Vorteile gezielt nutzen und gleichzeitig die Liquidität des Unternehmens stärken“, empfiehlt Jutta Stadler.

Das sollten Sie beachten

  • Die degressive Abschreibung gilt für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027.

  • Maximal sind 30 Prozent degressive Abschreibung pro Jahr möglich.

  • Für Elektrofahrzeuge gelten besonders attraktive Abschreibungsregelungen.

  • Die Preisgrenze für die 0,25-Prozent-Regelung wurde auf 100.000 Euro angehoben.

  • Auch Investitionsabzugsbetrag und Sofortabschreibung bleiben wichtige Gestaltungsinstrumente.

  • Eine frühzeitige Investitionsplanung hilft, steuerliche Vorteile optimal auszuschöpfen.

Unser Tipp:

Stimmen Sie größere Investitionen frühzeitig mit Ihrer Steuerberatung ab. Oft lässt sich durch die Kombination verschiedener Abschreibungs- und Fördermöglichkeiten die Steuerbelastung deutlich reduzieren.