Dienstleistung


Auch bei landwirtschaftlichen Dienstleistungen sind Anforderungen des Finanzamtes zu erfüllen

Land- und Forstbetriebe stellen ihre Maschinen häufig über Maschinenringe zur Verfügung.

Häufig werden in der Land- und Forstwirtschaft eigene Maschinen wie Mähdrescher, Traktor oder Erntemaschine eingesetzt, um Dienstleistungen für andere Landwirtschaften oder auch branchenfremde Betriebe wie Winterdienste zu erbringen. Vermittelt wird dies meist durch Maschinenringe. Oftmals aber auch zusätzlich die eigene Arbeitskraft.

Sollten Sie mit einer Unternehmensgründung in diesen Bereich einsteigen, können sich Anzeigepflichten beim Finanzamt ergeben. Zudem gilt es, organisatorische Vorkehrungen zu treffen – je nachdem, ob Sie die Dienstleistungen in Ihrem Landwirtschaftsbetrieb abwickeln oder diese auf einen eigenen Betrieb auslagern möchten. In jedem Fall sollten Sie von Anfang an auf eine systematische Buchführung achten. Nur so können Sie sämtliche Anforderungen des Finanzamtes erfüllen.

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Ihre Dienstleistungen müssen typisch für die Land- und Forstwirtschaft sein. Ein gutes Beispiel dafür sind Feldarbeiten

 

Abgrenzungen und Folgen

  • Wann liegen für die Einkommensteuer noch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor, und wann ist die Grenze überschritten, sodass es zu Einkünften aus Gewerbebetrieb kommt?
  • Wann sind für die Umsatzsteuer die Durchschnittssätze (derzeit 10,7 % bzw. 5,5 %) zu benutzen, und wann muss möglicherweise mit den Regelsätzen von 7 % bzw. 19 % abgerechnet werden?
  • Kann nach einer Überschreitung von Grenzen der Betrieb wie bisher weitergeführt werden, oder muss das Geschäftsfeld auf einen neu zu errichtenden Betrieb ausgegliedert werden?
  • Inwieweit kann die Vorsteuer aus Investitionen (Maschinenkäufe) geltend gemacht werden, und ergeben sich daraus Folgen für die Gewerbesteuer?

Steuerliche Fallstricke

Bitte beachten Sie, dass Sie ihre landwirtschaftlichen Dienstleistungen stets mithilfe Ihrer eigenen Arbeitskräfte erbringen. Die dabei verwendeten Wirtschaftsgüter müssen zur notwendigen Ausrüstung Ihres eigenen Betriebs gehören. Ebenso sollten Sie prüfen, ob Ihre Dienstleistungen zur landwirtschaftlichen Erzeugung beitragen

"Das Steuerrecht setzt für die Zuordnung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen Grenzen. Werden diese überschritten, liegen gewerbliche Einkünfte vor. Außerdem ist zu prüfen, ob mit dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 % abgerechnet werden muss."

KARL HEINZ HASLBECK, STEUERBERATER
TREUKONTAX STRAUBING

All die genannten Fragestellungen rund um den Landwirtschaftsbetrieb sind unser Spezialgebiet. Was können wir für Sie tun?


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